Hendrick Bagdassarian ( kann ich nur empfehlen )
22549 Hamburg - Tel. 8295 32
30,00,- Euro pro Person/Hund
Gehorsamsprüfung nach dem Hamburger Hundegesetz
Das Hamburger Hundegesetz ist am 1. April 2006 in Kraft getreten. Danach sind für alle Hunde eine Haftpflichtversicherung, eingepflanzter Mikrochip und ein Eintrag im neuen Melderegister vorgeschrieben. Wenn Ihr Hund schon vor dem 01.04. bei Ihnen gelebt hat, haben Sie allerdings bis Ende des Jahres Zeit die entsprechenden Formalitäten zu erledigen. Ab dem 01.01.2007 gilt dann die generelle Anleinpflicht.
Befreiung von der allgemeinen Anleinpflicht
Wir sind als anerkannte Sachverständige für die Abnahme der Gehorsamsprüfung nach dem Hamburger Hundegesetz zuständig. Wollen Sie nun mit Ihrem Hund von der allgemeinen Anleinpflicht befreit werden, so können Sie bei uns die Gehorsamsprüfung ablegen.
Sie sind sich nicht ganz sicher, ob Sie und Ihr Hund die Prüfungsanforderungen auch meistern können? In diesem Fall bieten wir auch Vorbereitungsstunden an. Bei weiteren Fragen sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.
Geprüft wird
· "Sitz", "Platz" und/oder "Steh"
· "Bleib"
· Kommen auf Zuruf
· Folgen an lockerer Leine
· Konfrontation mit Joggern, Radfahren, fremden Menschen und Hunden
Folgende Hilfsmittel dürfen bei der Prüfung verwendet werden
· Festschnallbares Halsband oder Halsband mit Zugstopp, Halti, Brustgeschirr (nicht mit Zugwirkung unter den Achseln)
· Leine
· Pfeife
· Futter oder Spielzeug als Belohnung ist zulässig. Hör- sowie Sichtzeichen sind erlaubt
Folgende Unterlagen sind zur Prüfung mitzubringen
· Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
· Heimtier- oder Impfausweis des zu prüfenden Hundes mit eingetragener Chipnummer
· Haftpflicht-Versicherungsnachweis
· Anmeldebescheinigung
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